Mitglied werden - Beiträge

1. Grundlage dieser Mitgliedsordnung ist der jeweils letzte Beschluss der Jahreshauptversammlung zur Beitragshöhe gemäß § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung.

2. Bei Eintritt ist vom Mitglied der Jahresbeitrag von 52,00 € sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von 12,-€ zu zahlen. Danach gilt § 7 Abs. 2 der Satzung. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind die Beiträge unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen halbjährlichen Kündigungsfrist zu zahlen. Für jeden schriftlichen Zahlungshinweis (Mahnung, Retourgebühr etc.) ist als Aufwandsersatz eine Zusatzgebühr zu zahlen. 

3.a) Der Vorstand entscheidet -je nach Einzelfall- auf Antrag über Beitragsermäßigungen, Wiederaufnahmegebühren, Beitragsverzicht sowie die Einräumung von Ratenzahlungen. Diese Entscheidungen sind anfechtbar.

b) Mahnungen, Stornogebühren, Rücklastschriften und die Kosten für Anfragen beim Einwohnermeldeamt sind vom Mitglied zu tragen, soweit der Vorstand nicht im Einzelfall anders entscheidet.

c) Der Vorstand entscheidet im Einzelfall über einen Ausschluss aus dem Verein bei erheblichen Zahlungsrückständen.

4. Für Mitglieder, die mit einem selbstgenutzten Gewerbeobjekt Mitglied im Mieterbund Fulda sind, kann in Abweichung von Ziffer 1 im Einzelfall ein höherer Beitrag festgelegt werden. Dies entscheidet nach der Prüfung des einzelnen Vorgangs der Vorstand. Ein solcher geänderter Beitrag kann auch während einer laufenden Mitgliedschaft jeweils zum Jahresbeginn neu festgesetzt werden.

5. Wenn für das Mitglied der erforderliche Schriftwechsel (dies gilt auch für E-Mail-Beratung) geführt wird, sind die dadurch entstehenden Schreib- und Portogebühren von diesem zu tragen. Die Höhe wird vom Vorstand festgelegt. Ab dem 01.02.2022 betragen diese 15,-€. Die Portogebühr für Zusatzleistungen wie z.B. Einschreiben wird gesondert berechnet.

6. Es wird bei fehlender Absage von Terminen eine Versäumnisgebühr von 5,00 € fällig.